Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nixxipixx Fotografie & Design e.U.
Nicole Seiser
Mürzsteg 7 / 8693 Mürzsteg
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern nixxipixx Fotografie & Design ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2. nixxipixx Fotografie & Design erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten, sofern keine Änderung durch nixxipixx Fotografie & Design bekannt gegeben wird, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Gleiches gilt für Regelungslücken.
1.4. Angebote von nixxipixx Fotografie & Design sind freibleibend und unverbindlich.
II. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber-und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen nixxipixx Fotografie & Design zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: © nicoleseiser.at; Ort und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.
Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von nixxipixx Fotografie & Design. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2) erfolgt.
2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (zB Kunstbücher) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist nixxipixx Fotografie & Design die Webadresse mitzuteilen.
III. Eigentum am Filmmaterial –Archivierung
3.1 Digitale Fotografie
Das Eigentum an den Bilddateien steht nixxipixx Fotografie & Design zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen –nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von nixxipixx Fotografie & Design hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.
3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen nixxipixx Fotografie & Design und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
3.3 nixxipixx Fotografie & Design wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von sieben Jahre archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
IV. Kennzeichnung
4.1 nixxipixx Fotografie & Design ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrer Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Druckerei etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und nixxipixx Fotografie & Design als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
V. Nebenpflichten
5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält nixxipixx Fotografie & Design diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. nixxipixx Fotografie & Design die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).
5.2 Sollte nixxipixx Fotografie & Design vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt nixxipixx Fotografie & Design von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist nixxipixx Fotografie & Design berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport-und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Verlust und Beschädigung
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet nixxipixx Fotografie & Design, aus welchem Rechtstitel immer, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet nixxipixx Fotografie & Design nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; nixxipixx Fotografie & Design haftet insbesondere nicht für allfällige Reise-und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände, Produkte von Kunden, wie zb. Brautkleider oä. sind vom Vertragspartner zu versichern.
VII. Leistungsumfang Auftragsabwicklung
7.1 nixxipixx Fotografie & Design wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Die Firma kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist nixxipixx Fotografie & Design hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel, Erstellung grafischer Werke. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
7.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet nixxipixx Fotografie & Design nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von nixxipixx Fotografie & Design liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
7.4 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.
7.5 Ist es nixxipixx Fotografie & Design aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag durchzuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf nixxipixx Fotografie & Design.
7.6. Der Vertragspartner kann binnen 14 Tagen (Datum des Vertragsabschlusses) vom Vertrag zurücktreten. Weitere Details zu Stornogebühren befinden sich in den Punkten 8.2 bis 8.4. Ein Muster-Widerrufsformular wird von nixxipixx Fotografie & Design zur Verfügung gestellt.
7.7. Alle Leistungen von nixxipixx Fotografie & Design (insbesondere alle Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Ohne schriftliche Freigabe des Kunden führt nixxipixx Fotografie & Design keine Veröffentlichungs- oder Druckaufträge durch und übernimmt daher keine Verantwortung für eventuelle Verzögerungen.
7.8 Der Vertragspartner wird nixxipixx Fotografie & Design zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird nixxipixx Fotografie & Design von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von nixxipixx Fotografie & Design wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
7.9 Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. nixxipixx Fotografie & Design haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird nixxipixx Fotografie & Design wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde nixxipixx Fotografie & Design schad- und klaglos; der Kunde hat pink mango.wedding sämtliche Nachteile zu ersetzen, die nixxipixx Fotografie & Design durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, nixxipixx Fotografie & Design bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt nixxipixx Fotografie & Design hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
VIII. Zahlung
8.1 Sämtliche Preise von nixxipixx Fotografie & Design verstehen sich in Euro inkl. 20% Umsatzsteuer. Tippfehler & Preisänderungen vorbehalten.
8.2 Ein Vertrag mit nixxipixx Fotografie & Design kommt nur durch die schriftliche Bestätigung des Angebotes zustanden. Bei Buchung einer Fotosession stellen wir eine Anzahlungsrechnung über 50% des vereinbarten Honorars, die innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist. Dies garantiert, dass dein/Ihr Termin fixiert ist.
Die Schlussrechnung, die nach dem Shooting gestellt wird, ist innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Fristgerechte Zahlungen zeigen Anerkennung für meine Arbeit und ermöglichen es mir, weiterhin mit viel Freude, Kreativität und Einsatz für dich/Sie tätig zu sein.
Falls die Schlussrechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen wird, behalten wir uns das Recht vor, Mahngebühren & Verzugszinsen zu berechnen. Fotorechte bleiben solange in Besitz der Urheberin (Nicole Seiser), bis der ganze Rechnungsbetrag beglichen wurde. Ab Zahlungseingang wandelt sich die Reservierung des Fotografen in eine verbindliche Buchung um.
8.3 Wird ein Fotoprodukt (Fotoalben, Dankeskarten, Wandbilder etc.) in Auftrag gegeben, gilt eine sofortige Akontozahlung nach Vertragsabschluss, ab Zahlungseingang wird der Auftrag in Arbeit genommen.
8.4 Kann das Zeitfenster von 21 Tagen nicht mehr eingehalten werden (zu knappes Buchungsdatum) muss mit nixxipixx Fotografie & Design Rücksprache gehalten werden und eine neue Frist vereinbart werden.
8.5 Kann der vereinbarte Termin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet nixxipixx Fotografie & Design auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Eine allfällig geleistete Akontozahlung wird retourniert.*
Als Stornogebühren bei Rücktritt des Vertrags durch den Vertragspartner wegen anderer Gründe gelten:
Eine kostenlose Stornierung ist bis 21 Tage vor dem gebuchten Termin möglich. Bei einer Stornierung kürzer als 21 Tage vor dem Termin wird die Anzahlung (50% des Gesamtbetrages) einbehalten. Ab 7 Tage vor dem Fototermin verrechnen wir 70%. Bei Stornierungen kürzer als 48h vor dem gebuchten Termin sind 100% des Rechnungsbetrages fällig.
8.6 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist nixxipixx Fotografie & Design berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
8.7 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe gemäß §§456 iVm 458 UGB beziehungsweise bei Verbrauchern nach §§1000 iVm 1333 ABGB. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des Zahlungsverzugs, die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
8.8 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.
IX. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen
nixxipixx Fotografie & Design ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von nixxipixx Fotografie & Design seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. §1041 ABGB. Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von nixxipixx Fotografie & Design verarbeitet werden.
X. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass nixxipixx Fotografie & Design die von ihm personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung (digital/ analog) und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.
XI. Künstlerische Freiheit & Gestaltung
Der fotografische Stil (betreffend Bearbeitung, Bildaufbau, Zuschnitte, Schärfentiefe & Farblook) obliegt der gestalterischen Freiheit des Fotografen. Bei Vertragsabschluss wird auch der Stil zur Kenntnis genommen und kann bei Kritik bzw. Beschwerde kein Qualitätsmangel sein – auch subjektives Nichtgefallen ist kein Mangelpunkt, sofern weder technische noch sonstige Mängel bestehen.
Unbearbeitete Bilder (RAW-Material) gelten als Eigentum des Fotografen und sind – sofern nicht anders vereinbart – kein Vertragsinhalt. RAW Bilder werden nicht an Kunden ausgehändigt. Zudem ist eine selbstständige Bildbearbeitung von Kunden ohne Zustimmung des Fotografen urheberrechtsverletzend.
Spezialwünsche von Kunden müssen vorab schriftlich mit dem Fotografen abgesprochen bzw. im Vertrag angeführt werden. Für nachträgliche Wünsche, die nicht mehr fotografisch nachgestellt werden können, übernimmt der Fotograf keine Verantwortung.
XII. Schlussbestimmungen
12.1 Für alle gegen nixxipixx Fotografie & Design erhobenen Klagen, ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Subsidiär ist der gewöhnliche Aufenthalt heran zu ziehen. Kann auch dieser nicht festgestellt werden, der Ort der Beschäftigung. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die Regeln des internationalen Privatrechts.
12.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten von nixxipixx Fotografie & Design auftragsgemäß hergestellte Lichtbilder, Grafikarbeiten sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.). Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Abbedingen des Schriftformerfordernisses.